KI-Kompetenz nach Artikel 4: Was Ihr Unternehmen wirklich tun muss
Das Wichtigste in 30 SekundenSeit Februar 2025 verlangt die europäische KI-Verordnung, dass Unternehmen, die KI einsetzen, ihre Mitarbeiter angemessen befähigen. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, eine Mindeststundenzahl auch nicht. Was zählt, sind sinnvolle Maßnahmen – und dass Sie sie belegen können.
Was im Gesetz steht
Artikel 4 der KI-Verordnung richtet sich an alle, die KI-Systeme anbieten oder betreiben. „Betreiben“ klingt nach Rechenzentrum, meint aber schlicht: Ihr Unternehmen nutzt KI im Geschäft. Wer seinem Vertrieb einen KI-Assistenten gibt oder Rechnungen per KI auslesen lässt, ist dabei.
Im Sommer 2026 hat die EU mit dem sogenannten Digital Omnibus nachgebessert. Seit dem 27. Juli 2026 ist die Pflicht weicher formuliert: Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen zur Entwicklung von KI-Kompetenz ergreifen, aber keinen bestimmten Lernerfolg garantieren. Belegen müssen sie ihre Maßnahmen trotzdem.
Was das nicht heißt
Es heißt nicht, dass jeder Mitarbeiter einen bezahlten Onlinekurs mit Urkunde braucht. Wer Ihnen eine „Pflichtschulung mit Strafandrohung“ verkauft, verkauft vor allem Unsicherheit. Eine gekaufte Bescheinigung ohne Bezug zum Arbeitsalltag erfüllt den Zweck des Gesetzes sogar schlechter als eine dokumentierte Praxisschulung.
Was es heißt
Ihre Leute sollen verstehen, womit sie arbeiten. Konkret:
- Was das eingesetzte Werkzeug kann und wo es Fehler macht.
- Welche Daten hinein dürfen – und welche nicht oder nur maskiert.
- Wie man Ergebnisse prüft, bevor sie das Haus verlassen.
- Wer im Zweifel entscheidet.
Der Umfang hängt vom Einsatz ab. Die Buchhalterin, die KI-Vorschläge für Belegzuordnungen prüft, braucht anderes Wissen als der Vertriebler, der Angebotstexte entwerfen lässt.
Aus der Praxis
In unserem eigenen Betrieb gilt eine einfache Regel: Kein KI-Ergebnis geht ungeprüft raus. Diese Regel ist zugleich der beste Lehrplan. Wer weiß, worauf die Prüfung achtet – erfundene Zahlen, fehlende Quellen, falsche Namen –, weiß auch, wie man mit KI arbeitet.
Was Sie jetzt tun können
- Bestandsaufnahme: Schreiben Sie auf, welche KI-Werkzeuge in Ihrem Unternehmen genutzt werden – auch die, die niemand offiziell eingeführt hat.
- Regeln festlegen: Welche Werkzeuge sind erlaubt, welche Daten dürfen hinein, wer gibt frei? Eine Seite reicht für den Anfang.
- Schulen und dokumentieren: Kurze, praxisnahe Schulungen je Abteilung, mit Datum, Inhalt und Teilnehmern festgehalten.
Unser Angebot
Gemeinsam mit unserem Schulungspartner ATV in Köln schulen wir Ihre Teams an Ihren eigenen Abläufen – inklusive Dokumentation für Artikel 4. Zur Befähigung
Begehung vereinbaren.
Eine Stunde, ein Gespräch, kein Verkaufsvortrag. Danach wissen Sie, wo KI in Ihrem Unternehmen zuerst etwas bringt.
Die Begehung ist eine bezahlte Leistung. Den Preis nennen wir Ihnen vorab.